Neuer Brief des Kultusministers mit Hinweisen zu den aktuellen Regelungen zu Quaränte und Testungen
Hier ein Auszug aus dem Brief des Kultusministers:
"Das Gesundheitsministerium in Niedersachsen hat neue Regeln für den Umgang mit Verdachts- oder Infektionsfällen verfasst. Sie werden in einer „Absonderungsverordnung“ veröffentlicht. Für Schülerinnen und Schüler sind besonders diese Punkte wichtig:
Wenn der Selbsttest positiv ist, gilt:
➔ In Absonderung/Quarantäne begeben, d. h. zu Hause bleiben und keinen Besuch empfangen
➔ Schule und Gesundheitsamt informieren
➔ PCR-Test durchführen lassen
➔ Liste mit Kontakten der letzten Tage anlegen
In Absonderung/Quarantäne gehen auch:
➔ Personen, die im selben Haushalt mit einer positiv PCR-getesteten Person leben
➔ Personen, die nach Einschätzung des Gesundheitsamtes als enge Kontaktpersonen gelten (in der Schule sind das meist die Sitznachbarn)
Wer vollständig geimpft oder genesen ist, muss sich nicht in Absonderung begeben.
Dauer der Absonderung/Quarantäne:
➔ Infizierte Personen: 14 Tage nach dem positiven PCR-Test – die Person muss mindestens 48 Stunden ohne Symptome sein
➔ Kontaktpersonen können die Dauer verkürzen, sich also „freitesten“.
Für Schülerinnen und Schüler ist das bereits nach fünf Tagen durch einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test möglich.
Diese Tests sind kostenlos. Sie können inTestzentren, Apotheken oder Arztpraxen durchgeführt werden.
Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss dann der Schule vorgelegt werden, um wieder am Präsenzunterricht teilnehmen zu können.
➔ Wenn keine Anzeichen für eine Erkrankung bestehen, ist eine Rückkehr ohne Testung nach 10 Tagen möglich."
Den vollständigen Brief des Kultusministers und die entsprechende Presseinformation finden sie unten als Download.